Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrzeugaufbereitung

Stand: April 2026

1. Leistungsumfang

(1) TG Auto-Glanz (nachfolgend „Dienstleister“) erbringt Dienstleistungen im Bereich der Fahrzeugaufbereitung, Reinigung, Pflege sowie Lackaufbereitung und Versiegelung.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils vereinbarten Servicepaket.

(3) Alle Arbeiten werden mit größter Sorgfalt durchgeführt. Ein bestimmter Erfolg (z. B. vollständige Entfernung aller Verschmutzungen oder Kratzer) kann aufgrund des Fahrzeugzustands nicht garantiert werden.

(4) Sollte sich während der Arbeiten ein deutlich höherer Aufwand ergeben (z. B. extreme Verschmutzung), wird der Auftraggeber informiert. Zusatzleistungen erfolgen nur nach Zustimmung und werden gesondert berechnet.

2. Terminvereinbarung

(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich.

(2) Der Dienstleister behält sich vor, Termine aus wichtigem Grund (z. B. Wetter, Krankheit oder technische Probleme) zu verschieben. Ein Ersatztermin wird schnellstmöglich angeboten.

(3) Zeitangaben zur Fertigstellung sind unverbindliche Richtwerte.

3. Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat vor Beginn der Arbeiten auf bestehende Schäden hinzuweisen, insbesondere Lackschäden, Nachlackierungen, Steinschläge, Risse oder technische Defekte.

(2) Für Schäden aufgrund nicht gemeldeter Vorschäden wird keine Haftung übernommen.

(3) Das Fahrzeug ist frei von persönlichen Gegenständen zu übergeben. Für Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

(4) Gefährliche Gegenstände (z. B. Waffen, Munition, brennbare Stoffe, Akkus) sind vorab zu entfernen.

4. Preise & Zahlung

(1) Es gelten die vereinbarten Preise zum Zeitpunkt der Buchung.

(2) Der Endpreis kann je nach Fahrzeugzustand abweichen.

(3) Die Zahlung ist bei Abholung sofort fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(4) Der Dienstleister ist berechtigt, das Fahrzeug bis zur vollständigen Zahlung zurückzubehalten (§ 273 BGB).

5. Stornierung & Ausfallgebühren

(1) Stornierungen sind bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich.

(2) Bei späterer Absage kann eine Pauschale von 40,00 € berechnet werden.

(3) Bei Nichterscheinen ohne Absage wird der volle Preis (100 %) berechnet.

6. Abnahme & Reklamation

(1) Das Fahrzeug ist bei Abholung zu prüfen.

(2) Offensichtliche Mängel müssen sofort gemeldet werden.

(3) Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen, wenn die Mängel bei Abnahme erkennbar waren.

(4) Bei berechtigten Mängeln erfolgt eine Nachbesserung (max. zwei Versuche).

7. Haftung

(1) Der Dienstleister haftet nur für Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

(2) Für altersbedingte oder bereits vorgeschädigte Materialien (z. B. poröse Dichtungen, empfindlicher Lack) wird keine Haftung übernommen.

(3) Eine Haftung für Folgeschäden, Nutzungsausfall oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Die Haftung ist auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.

8. Besonderheiten bei der Aufbereitung

(1) Bereits vorhandene Schäden können durch die Reinigung sichtbar werden.

(2) Intensive Reinigungsmaßnahmen können bei vorgeschädigten Materialien zu weiteren Beeinträchtigungen führen.

(3) Der Auftraggeber erkennt diese Risiken ausdrücklich an.

9. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben, sofern dies nicht erforderlich ist.

10. Gerichtsstand & Recht

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand ist Kleve, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.